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   OVG Saarland, 24.11.2000 - 3 R 229/00   

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OVG Saarland, 24.11.2000 - 3 R 229/00 (https://dejure.org/2000,48236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.11.2000 - 3 R 229/00 (https://dejure.org/2000,48236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. November 2000 - 3 R 229/00 (https://dejure.org/2000,48236)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 14.06.2007 - 2 R 12/06

    Leitsatz zum PKH-Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe an im Ausland

    Im Hinblick darauf, dass die Aufsichtsklage das immaterielle Interesse der Rechtmäßigkeit der Verwaltung verfolgt und eine sonst mögliche Weisung ersetzt, die sich als Instrument staatlicher Organisation nicht in einem Geldwert quantifizieren lässt, ist der Auffangwert in Anwendung der §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 2 GKG der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.11.2000 - 3 R 229/00 -) .
  • VG Saarlouis, 21.09.2020 - 3 K 517/19

    Aufstiegsfortbildungsförderung (hier Rückforderung trotz erfolgreichen

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.11.2000 - 3 R 229/00 -, juris] Der Durchführung eines - weiteren - Vorverfahrens bedarf es nach §§ 68 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO, 17 Abs. 1 AGVwGO ebenfalls nicht.
  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 4 K 144/20

    Landesrechtliche Beanstandungsklage - Erledigung durch Wegfall des

    Das von der Aufsichtsbehörde mit der Beanstandungsklage verfolgte Interesse an der Durchführung und Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist kein subjektives Einzelinteresse, das der Staat wie eine Privatperson zur Verteidigung seiner eigenen Rechtsposition wahrnimmt, sondern ein öffentliches Interesse, das zur Verwirklichung des dem Staat anvertrauten gemeinen Wohls geltend gemacht wird und sich von den subjektiven Rechten des Einzelnen wesentlich unterscheidet (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Januar 1964 - 1 A 10/63 -, AS 9, 130, 135; so auch OVG Saarland, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 R 229/00 -, Rn. 30, juris).
  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 3 K 604/15

    Mitwirkungspflicht bei Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Die Aufsichtsklage ist nach § 17 AGVwGO als Sonderform der Anfechtungsklage(Vgl. BVerfGE 20, 238 (254 f.).) statthaft und hat gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO allein den Widerspruchsbescheid zum Gegenstand, sofern dieser - wie im vorliegenden Fall - eine eigenständige Regelung enthält.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - VIII C 97.70.) Einer Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO bedarf es nicht, weil gemäß § 17 Abs. 1 AGVwGO etwas anderes bestimmt ist; es muss nur geltend gemacht werden, der Widerspruchsbescheid sei objektiv materiell rechtswidrig.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.11.2000 - 3 R 229/00 -, juris) Der Durchführung eines - weiteren - Vorverfahrens bedarf es nach §§ 68 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO, 17 Abs. 1 AGVwGO ebenfalls nicht.
  • VG Saarlouis, 30.11.2010 - 11 K 743/08

    Versickerung häuslichen Abwassers

    Mangels Übergangsregelung führt der Rechtsausschuss der Stadt, der bislang für Widersprüche gegen Verfügungen der Unteren Wasserbehörde der Stadt zuständig war, in Anlehnung an die Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 24.11.2000, Az. 3 R 229/00 im Einvernehmen mit dem Landesamt das Widerspruchsverfahren, das vor dem 01.01.2008 anhängig wurde, weiter.
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